Fragestellungen bei Entsendungen in der Personalverrechnung
Fragestellungen bei Arbeitskräfteüberlassungen (AKÜ) in der Lohnverrechnung
Durch die Internationalisierung der Unternehmen bekommen die Entsendungen und die Arbeitskräfteüberlassungen von Mitarbeitern ins Ausland oder vom Ausland nach Österreich einen immer wichtigeren Stellenwert.
Wenn Unternehmen im Ausland Aufträge entgegennehmen, werden oft eigene oder fremde Mitarbeiter dafür eingesetzt. Einhergehende Fragestellungen, hinsichtlich Steuer- und Sozialversicherungsrecht im Bereich Personalverrechnung , gestalten sich in der Umsetzung komplexer als gedacht.
- In welchem Land muss die Steuer abgeführt werden?
- Wo sind die Mitarbeiter steuerpflichtig?
- Wie sind die Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig?
- Begründet das Unternehmen eine Betriebsstätte im Ausland?
- Welche Formulare muss ich als Unternehmer ausfüllen, damit es im Inland/Ausland zu keinen Strafzahlungen kommt?
- Gibt es rechtliche Unterschiede zwischen Entsendung und Überlassung?
Seit 1.1.2017 gelten in Österreich verschärfte Regeln bei Entsendung oder Überlassung, dies regelt das sogenannte Lohn- und Sozialdumpinggesetz.
Grundsätzlich ist zu unterscheiden ob es sich um
- eine vorübergehende Abwesenheit vom ursprünglichen Arbeitsort handelt oder
- eine Überlassung in eine andere Betriebsstätte/Unternehmen oder
- eine Anstellung in eine andere Betriebsstätte/Unternehmen handelt
Diese Unterscheidungskriterien sind wesentlich für die richtige rechtliche Einstufung.
Zink Wirtschaftsberatung unterstützt den gesamten Prozess vor, während und nach der Entsendung. Zusätzlich übernehmen wir gerne die Personalverrechnung für Ihre Mitarbeiter!
Gerade für die Entsendung ins Ausland ist die soziale Absicherung für den entsandten Mitarbeiter und deren Familienangehörigen von essenzieller Bedeutung. Es sollte jedenfalls vor der Entsendung sichergestellt werden, welches Sozialversicherungssystem in Anspruch genommen wird, welchen Anspruch auf Sozialleistungen bestehen, ob gegebenenfalls zusätzlich noch eine private Sozialversicherung abgeschlossen werden muss. Gerade im Krankheitsfall ist dies vordergründig, da im Eintritt des Versicherungsfalls kein finanzielles Risiko herrscht. Die richtige Lohnverrechnung ist das um und auf! Um Haftungsrisiken auszuschließen, bedarf hier ein umfangreiches Konzept im Bereich Sozialleistungen und Arbeitsrecht. Wir unterstützen Sie bei all diesen Schritten.
Wir als „Delegation-Experten“ unterstützen Sie im umfangreichen Prozess der internationalen Mitarbeiterentsendung.
Ihnen steht ein Ansprechpartner für den gesamten Prozess zur Verfügung, der im internationalen Netzwerk agiert und für die die komplexen Fragenstellungen komprimiert und Ihnen die für Sie maßgeschneiderte Lösung präsentiert und Sie den gesamten Entsendungsprozess begleitet.